Beobach­tungen in der Regis­trie­rungs­ein­richtung Moria auf Lesbos am 22. und 24. Oktober 2015

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Der Bericht wurde am 6.11.2015 an den Präsi­denten des Berliner Abgeord­ne­ten­hauses, den Präsi­denten des EU-Parla­ments, den Vorsit­zenden des Ausschusses für Auswärtige Angele­gen­heiten im EU-Parlament, die Vertretung der Europäi­schen Kommission in Deutschland, die Deutsche Botschaft in Athen und den Deutschen Fachjour­na­listen-Verband versandt.

1. Allge­meine Situation in der Einrichtung

Ich bin akkre­di­tierter Journalist und Mitglied des Deutschen Fachjour­na­listen-Verbands (DFJV). Außerdem bin ich Mitglied im Berliner Abgeord­ne­tenhaus, wo ich mich mit Asyl- und Flücht­lings­fragen beschäftige. Am 20. Oktober kam ich auf der griechi­schen Insel Lesbos an, um einen Über­blick über die Situation der ankom­menden Migranten zu erhalten und mit ihnen und Helfern ins Gespräch zu kommen. Ich besuchte mehrere UNHCR-Aufnah­me­lager und Regis­trie­rungs­ein­rich­tungen der Polizei. Eine der Einrich­tungen für Migranten, über die kürzlich häufig disku­tiert wurde, ist das Lager bei Moria und Mytilene. Dieses existiert zwar schon länger, wird aber seit dem 16. Oktober offiziell als einer von elf EU-Hotspots bezeichnet. Migranten aus der Türkei, die Lesbos mit dem Boot erreichen, müssen dort oder in Kara Tepe regis­triert werden, um die Insel verlassen zu dürfen. Ich beobachtete am 22. und 24. Oktober persönlich den Regis­trie­rungs­prozess, der sich für die Geflüch­teten langsam und schmerzhaft gestaltete. Migranten verschie­dener Nationen warteten sehr lange Zeit in Schlangen vor dem Eingang zur Regis­trie­rungs­ein­richtung. Es gab keine sichtbare Struktur und mehrere Menschen äußerten ihre Zweifel an einem fairen Ablauf der Regis­trie­rungs­pro­zedur. Durch den Regen, der bereits seit Tagen angehalten hatte, und auch weil es keine Unter­stell- oder sonstigen Schutz­mög­lich­keiten gab, wurde das Warten erschwert. Ich sah Geflüchtete mit geschwol­lenen Füßen. Einige Personen konnten nicht mehr stehen und ihre Schmerzen kaum noch aushalten. Die langfris­tigen Folgen dieser körper­lichen Strapazen sind nicht vorher­sehbar. Viele Personen auf dem Gelände litten unter Unter­kühlung, schüt­telten sich oder lagen auf dem Boden. Es gab auch Berichte von schwan­geren Frauen, die ihre Kinder verloren haben, sowie von leblosen oder gar bereits verstor­benen Menschen, infolge des langen Wartens auf die Regis­trierung in Kälte und Regen. Ich möchte auch betonen, dass es keinerlei Maßnahmen vor Ort gab, um besonders gefährdete Personen wie Kranke, unbegleitete Minder­jährige, Schwangere, trauma­ti­sierte Personen, Folte­ropfer usw. zu identi­fi­zieren.

Besonders schlimm war es, die (nicht existie­rende) Infor­ma­ti­ons­po­litik vor Ort zu beobachten. Am Abend des 24. Oktober beobachtete ich Migranten, die vor der Tür des südlichen Gebäudes auf die Regis­trierung warteten. Es war offen­sichtlich, dass sie keine richtigen Infor­ma­tionen über die Abläufe und Dauer der Regis­trierung und der allge­meinen Situation vor Ort erhalten hatten. Die Polizei des Lagers behan­delte die Personen ohne Respekt. Ihnen wurden scheinbar sinnlose kurze Befehle auf Griechisch zugerufen. Die Polizisten schlugen außerdem ihre Schlag­stöcke gegen Gegen­stände, um Lärm zu verur­sachen, offen­sichtlich mit der Absicht, Angst und Gehorsam zu erzeugen. Letzteres war insbe­sondere verstörend, da es keine sicht­baren Zeichen für Ungehorsam gab. Es existierte offenbar kein Ablaufplan, der zum Beispiel die Unter­stützung durch Über­setzer oder eine Über­sicht über das Regis­trie­rungs­pro­zedere vorsah.

Während ich vor Ort war, erzählten mir zahlreiche Migranten von Missbrauch und schlechter Behandlung durch Polizisten. Am Freitag, dem 23. Oktober, gab es zwei Selbst­tö­tungs­ver­suche von Minder­jäh­rigen in der Einrichtung, so wurde mir berichtet. Das Problem der unbeglei­teten Minder­jäh­rigen im Camp wäre eigentlich einen separaten Brief wert. Die Proze­duren vor Ort berück­sich­tigen nicht, dass Minder­jährige einen Vormund brauchen, um die Insel verlassen zu können. Vormünder stehen erst nach langer Wartezeit zur Verfügung, sodass die Betrof­fenen gegen ihren Willen und ohne dass sie sich etwas zuschulden hätten kommen lassen festge­halten werden. Insgesamt war die Lager­po­lizei bei den Migranten gefürchtet und teilweise auch verhasst. Es war auch erstaunlich, dass die Polizei (also in anderen Worten der Staat), die für das Lager verant­wortlich war, sich in keiner Weise verant­wortlich für die Zustände vor den Türen der Regis­trie­rungs­ein­richtung fühlte. Sie organi­sierte weder Unter­stell­mög­lich­keiten noch verteilte sie Nahrungs­mittel oder Getränke. UNHCR, NGOs und unabhängige Freiwillige verschie­dener Nationen mussten an die Stelle des Staates treten, um die von Unter­stützung abhän­gigen Menschen zu versorgen. Zweifelsohne wäre die Situation ohne diesen Einsatz auf unerträg­liche Weise schlimmer gewesen.

2. Augen­zeu­gen­be­richt über eine Polizei­aktion

Am Donnerstag, dem 22. Oktober, gegen 21 Uhr, beobach­teten mein Begleiter und ich die Warte­schlangen vor der Regis­trie­rungs­ein­richtung. Es regnete stark, aber niemand wurde regis­triert oder in den Innen­be­reich gelassen. Anstatt die Menschen hinein­zu­lassen oder ihnen das Prozedere zu erklären, wurde ihnen auf Griechisch gesagt, dass sie sich hinsetzen sollten. Dann, ohne sicht­baren Grund, näherten sich von innen ca. ein Dutzend Polizei­beamte dem Tor. Sie trugen Helme, Schutz­schilde und Schlag­stöcke. Ich filmte die Szene aus der Distanz. Es hatte zuvor keinerlei Probleme dabei gegeben, das Lager zu betreten, und es gab auch keine sicht­baren Schilder bezüglich der Aufnahme von Filmen oder Fotografien. Plötzlich wurde mir aus dem Inneren der Einrichtung zugerufen, dass ich aufhören sollte zu filmen, was ich tat. Dann stürmten zwei maskierte Männer in ziviler Kleidung auf uns zu und zogen uns in Richtung der Einrichtung. Unsere Forde­rungen danach, die Gründe für dieses Verhalten zu erfahren und dass die Männer sich ausweisen sollten, wurden ignoriert. Wir wurden in die Einrichtung geschubst und in ein Gebäude auf der rechten Seite gezogen. Dieses war voll ausge­stattet mit ungefähr 12 Finger­ab­drucks­cannern und einigen Computern.

Im Inneren des Gebäudes wurden uns ebenfalls weder Ausweis­do­ku­mente gezeigt noch wurde uns verbal mitge­teilt, wem wir gegen­über saßen (keine Identi­fi­ka­ti­ons­nummern, Namen oder Positionen). Auch die recht­liche Grundlage für die Vorgänge wurde uns nicht mitge­teilt. Wir wurden dort für ganze 90 Minuten von bis zu acht Personen verhört. Einige dieser Personen waren maskiert, andere unmas­kiert, einige trugen Schlag­stöcke und spielten mit diesen herum. Von Beginn an zeigte ich ihnen meinen gültigen inter­na­tio­nalen Presse­ausweis und teilte ihnen mit, dass ich ein Mitglied des Berliner Abgeord­ne­ten­hauses sei. Wir wurden angewiesen, ihnen das Video- und Fotoma­terial auszu­hän­digen, das wir im Lager aufge­nommen hatten. Dann nahmen sie unsere Video­kamera, schlossen sie an einen Computer an, durch­suchten das Video­ma­terial und versuchten erfolglos, einige Videos zu löschen. Sie forderten uns auch auf, ihnen unsere drei Telefone zu über­geben, um die Daten zu durch­suchen. Dieser Anfor­derung folgten wir nicht und verwiesen auf das Fehlen einer recht­lichen Grundlage dafür. Aller­dings wurden wir dennoch gezwungen, einige Fotos zu löschen.

Nach dem Verhör wurden wir drei Lokal­po­li­zisten über­geben, die uns zum Büro für Migration in der Polizei­station in Mytilene brachten. Sie nahmen unsere Namen und Daten, darunter auch die Daten meines Presse­aus­weises, im Computer und auf Papier auf und entließen uns danach auf unspek­ta­ku­läre Art und Weise. Sie betonten, dass wir nicht unter Arrest wären.

Zu dem gesamten Vorgang möchte ich folgende Aspekte betonen:

  • Wir haben keinerlei Infor­ma­tionen dazu erhalten, und wissen immer noch nicht, welche Abteilung der Polizei uns festge­halten und befragt hat. Wir wissen nicht, wer genau invol­viert war, und haben keine Namen der betei­ligten Personen.
  • Uns wurde keine spezi­fische Geset­zes­grundlage oder Regel für unser vorgeb­liches Fehlver­halten genannt. Fragten wir danach, so wurde uns das als Infra­ge­stellen der Polizei­au­to­rität ausgelegt.
  • Wir fragten mehrere Male nach, ob wir offiziell inhaf­tiert wären und erhielten darauf je nach Situation verschiedene Antworten. Meine Forderung danach, dass wir freige­lassen werden sollten oder das Recht hätten, einen Anwalt anzurufen, wurde zurück­ge­wiesen. Später wurde mir gesagt, dass wir zuerst unsere Mobil­te­lefone freischalten sollten. Die gesamte Befragung, inklusive der Zeit in der Polizei­station in Mytilene, dauerte mehr als drei Stunden. Während dieser Zeit durften wir uns nicht frei bewegen oder die Situation im Lager weiter beobachten. Dies muss als Inhaf­tierung bezeichnet werden.
  • Während der Befragung erhielten wir auch nach Auffor­derung kein Trink­wasser.
  • Schließlich möchte ich noch etwas zu einem verwandten politi­schen Thema sagen. Während der Befragung wurde mir von verschie­denen Personen gesagt, dass die Situation vor Ort nur so schwierig wäre, weil es nicht genug Personal von griechi­scher und EU-Seite gäbe. Obwohl ich diesen Aspekt verstehen kann, schien es, und scheint immer noch, absurd zu sein, journa­lis­tische/politische Beobachter stundenlang in einem Raum zu verhören, der für die Regis­trierung von Migranten vorge­sehen ist. Dies ist insbe­sondere der Fall, da die Befragung sinnlos war und ohne recht­liche Grundlage vonstatten ging. Die anwesenden Polizisten hätten für die Regis­trierung der verzwei­felten Migranten genutzt werden können, die nur 50 Meter von uns entfernt waren.

3. Verant­wortung der Europäi­schen Kommission für die Situation

Ich komme nun zu der Verant­wortung, die die Europäische Union und insbe­sondere die Europäische Kommission für die Situation der Migranten und die Behandlung von auslän­di­schen Journa­listen/Politikern im Aufnah­me­lager tragen, denn die Situation vor Ort ist nicht nur ein natio­nales Problem der griechi­schen Behörden. Die Europäische Kommission betonte mehrmals ihre Verant­wortung für das Funktio­nieren der elf EU-Hotspots und unter­stützt diese auf vielfältige Art und Weise:

  • Am 15. Juli 2015 schrieb EU-Kommissar Avramo­poulos in einem Brief mit Erläu­te­rungen an die Justiz- und Innen­mi­nister, dass das Ziel des Hotspot-Ansatzes die gezielte Unter­stützung der äußeren Mitglieds­staaten durch die EU-Agenturen sei. Er erläu­terte auch, wie dies in Italien und Griechenland in die Praxis umgesetzt werden solle, wobei recht­liche, finan­zielle und opera­tionale Aspekte berück­sichtigt werden sollten. [1]Bei dem Hotspot-Konzept sollten EASO, Frontex und Europol mit den Mitglieds­staaten zusam­men­ar­beiten, um Migranten schnell zu identi­fi­zieren, zu regis­trieren und Finger­ab­drücke zu nehmen. Die Arbeit der Agenturen solle sich dabei ergänzen. Asylan­träge sollen mithilfe von EASO so schnell wie möglich bearbeitet werden. [2]Vor Ort sollte die Verant­wortung bei EU Regional Task Forces (EURTF) liegen, die für die Koordi­nation und den Infor­ma­ti­ons­aus­tausch zuständig seien. [2]Ein Plan zur konkreten Umsetzung des Ansatzes lag den Dokumenten bei. [2]
  • Am 29. September 2015 veröf­fent­lichte die Europäische Kommission einen Anhang, der an das Europäische Parlament, den Europäi­schen Rat und den Rat gerichtet und mit „Be­wäl­tigung der Flücht­lings­krise: operative, haushalts­po­li­tische und recht­liche Sofort­maß­nahmen im Rahmen der Europäi­schen Migra­ti­ons­a­gen­da“ betitelt war. [3]
  • Am 8. Oktober 2015 veröf­fent­lichte die Europäische Kommission eine Presse­mit­teilung in der sie schrieb, dass sie zuver­sichtlich sei, „dass die griechi­schen Behörden das Hotspot-Konzept […] rasch umsetzen werden“. „Grie­chenland und Italien müssen jetzt dafür sorgen, dass die Hotspot-Teams überall einsatz­bereit sind“, so Kommissar Avramo­poulos. [4]
  • Am 16. Oktober 2015 besuchte EU-Kommissar Avramo­poulos das Aufnah­me­lager auf Lesbos und sagte danach, dass die Hotspots aus Exper­ten­teams bestünden, die sicher­stellten, dass die Vorgänge für Asylbe­werber schnell und auf Grundlage der Gesetze abliefen. [5]

Die Europäische Kommission machte durch diese und einige andere Presse­mit­tei­lungen deutlich, dass sie Verant­wortung sowohl für die Behandlung der Migranten, die auf die Regis­trierung warten, als auch die der Journa­listen und anderen Mitglieder der Zivil­ge­sell­schaft in Moria trägt. Auch müsse sie dafür sorgen, dass natio­nales und inter­na­tio­nales Recht einge­halten wird. Ich möchte betonen, dass der gesamte Regis­trie­rungs­prozess nicht annährend dem entspricht, was die Kommission der Öffent­lichkeit mitge­teilt hat. Die Situation der ankom­menden Menschen kann nur als verzweifelt und katastrophal bezeichnet werden.

Behandlung der Migranten

Da stetig neue Migranten ankommen, die Tempe­ra­turen sinken und das Wetter während des Winters schlechter wird, muss man davon ausgehen, dass wir in Moria und auf Lesbos insgesamt einer humani­tären Katastrophe entge­gen­steuern. Da die Europäische Union das Regis­trie­rungs­lager in Moria als EU-Hotspot ausge­wiesen hat, trägt sie die direkte und volle Verant­wortung dafür.

Ich schlage folgende Maßnahmen vor, um die Situation vor Ort zu verbessern:

  • Ein funktio­nie­render und schneller Regis­trie­rungs­prozess ist nötig. Bis dieser umgesetzt ist, muss es einen Weg geben, die Insel ohne eine vollständige Regis­trierung zu verlassen. Eine tempo­räre Methode, um schnell Papiere für die Migranten auszu­stellen, muss sofort geschaffen werden.
  • Migranten müssen zu allen Zeiten über ihre Rechte, ihre Situation und den Ist-Zustand der Abläufe infor­miert werden. Es muss ausrei­chend Über­setzer für die Sprachen der ankom­menden Migranten geben.
  • Migranten müssen stets mit Respekt und Würde behandelt werden. Dazu gehört, dass nicht unnötig geschrien oder mit Schlag­stöcken oder anderen Gegen­ständen geschlagen wird, um Lärm zu erzeugen. Missbrauch und schlechte Behandlung der Migranten dürfen nicht geschehen. Inter­na­tionale Beobachter müssen das Recht haben, die Abläufe im Lager zu beobachten.
  • Der Regis­trie­rungs­prozess muss so organi­siert sein, dass die Bedürf­nisse von besonders schutz­losen Perso­nen­gruppen berück­sichtigt werden. Es darf kein „Ü­ber­leben (oder in diesem Fall Regis­trieren) der Stärks­ten“ geben.
  • Während der unver­meid­baren Warte­zeiten müssen den Migranten Schutz­mög­lich­keiten, Lebens­mittel, Wasser sowie eine medizi­nische und psycho­lo­gische Versorgung zur Verfügung gestellt werden. Freiwillige und UN-Organi­sa­tionen dürfen mit dieser Aufgabe nicht allein gelassen werden.
  • Für unbegleitete Minder­jährige muss es ab sofort ein beschleu­nigtes Verfahren geben. Wenn die griechi­schen Behörden nicht genügend Vormünder zur Verfügung stellen können, um die Minder­jäh­rigen von der Insel zu begleiten, müssen dies quali­fi­zierte Personen aus anderen Ländern Europas über­nehmen. Die Inhaf­tierung von Migranten, die sich geset­zes­konform verhalten, insbe­sondere die Inhaf­tierung von minder­jäh­rigen Migranten muss zu allen Zeiten verhindert werden!
  • Die griechi­schen Behörden müssen dazu gedrängt und dabei unter­stützt werden, diese Punkte umzusetzen, um langfristige psycho­lo­gische und physische Folgen bei den Migranten vor Ort oder gar Todes­fälle zu verhindern.

Behandlung der Presse

Außerdem muss die Europäische Kommission die griechi­schen und anderen europäi­schen Behörden dringend bitten, Vertreter der Presse, auslän­dische Politiker und andere Beobachter den inter­na­tio­nalen Gesetzen und Verträgen gemäß zu behandeln. Damit meine ich im Beson­deren:

  • Handlungen von maskiertem, nicht unifor­miertem und/oder nicht identi­fi­zier­barem Personal, das mit der Zustimmung des Staates und im Namen von griechi­schen oder EU-Behörden handelt, sind nicht zulässig.
  • Das Durch­führen von Inhaf­tie­rungen oder anderen Polizei­maß­nahmen, ohne dafür die genauen Rechts­grund­lagen zu nennen, ist nicht akzep­tabel.
  • Inhaf­tie­rungen, ohne das Recht einen Anwalt zu kontak­tieren, und Befra­gungen ohne eine angemessene Über­setzung sind nicht akzep­tabel.
  • Versuche, den Zugang zu Mobil­te­le­fonen oder anderen Kommu­ni­ka­ti­ons­ge­räten zu erhalten, um Video- und Fotoma­terial zu sichten, zu manipu­lieren und zu löschen, sind nicht zulässig, insbe­sondere nicht ohne Rechts­grundlage und von den Geräten von Vertretern der inter­na­tio­nalen Presse.

[1] http://www.state­watch.org/news/2015/jul/eu-com-commis­sioner-letter.pdf
[2] http://www.state­watch.org/news/2015/jul/eu-com-hotsposts.pdf

[3] http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/proposal-imple­men­tation-package/docs/commu­ni­cation_on_managing_the_refugee_crisis_annex_2_de.pdf

[4] http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-5799_de.htm

[5] http://avramo­poulos.gr/en/content/remarks-commis­sioner-avramo­poulos-athens-following-his-visit-lesvos-16102015

Alle Infos und Videos zur Reise hier: https://n64.cc/category/outsi­de­berlin/

Reise­be­richt zur Balkan­route von Fabio und Chucky am Mittwoch, 11.11., um 20 Uhr in der Naunynstr. 64: https://n64.cc/?p=1401

Mittler­weile gibt es Antworten auf den Bericht:

  • Der zuständige Vertreter der Deutschen Botschaft in Athen, Sebastian Schulz, schrieb am 1.12.2015, dass auch die Botschaft „auf der Grundlage regel­mäßiger Besuche auf den Haupt-Einrei­seinseln Griechen­lands zu Problemen der humani­tären Versorgung und des Regis­trie­rungs­pro­zesses, mit dem Ziel von schnellen und substan­ti­ellen Verbes­se­rungen“ berichte. Außerdem leitete er den Bericht an den zustän­digen griechi­schen Minister für Migra­ti­ons­fragen, Herr Dr. Ioannis Mouzalas, weiter.
  • Der Präsident des Europäi­schen Parla­ments, Martin Schulz, leitete die Beobach­tungen an den zustän­digen Ausschuss für bürger­liche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) weiter und äußerte sich am 19.1.2016 in einem ausführ­lichen Schreiben. Darin heißt es unter anderem, dass der LIBE-Ausschuss an einem Bericht „zur Lage im Mittelmeer und der Notwen­digkeit eines Gesamt­an­satzes der EU zu Migration“ arbeite. Er beschäftige sich außerdem mit der Erstellung einer „gemein­samen EU-Liste der sicheren Herkunfs­länder“ und verfolge die Entwicklung der EU-Hotspots.
  • Der Vorsit­zende des Ausschusses für Auswärtige Angele­gen­heiten des Europäi­schen Parla­ments, Elmar Brok, schrieb am 1.2.2016, dass Griechenland „trotz EU-Hilfen und des Angebots weiterer nötiger Hilfen“ nicht die Bedin­gungen für die Hotspots erfülle. Er beobachte jedoch eine leichte Verbes­serung seit November 2015.

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